Neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft
60. Report-Ausgabe

Neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft

Regeln für Bau- und Abbruchabfälle betreffen auch Sportanlagen

Mineralische Abfälle stellen mit etwa 240 Millionen Tonnen pro Jahr den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Neben dem Recycling ist der zweite wesentliche Verwertungsweg die stoffliche Wiederverwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen.

Am 1. August 2023 ist die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten (BMUV, 2023). Mineralische Abfälle entstehen bei Neu-, Um- und Rückbaumaßnahmen eben auch bei Sportanlagen. Diese Stoffe stellen somit ein großes Potenzial zur Weiterverwertung dar.
Mit der Neufassung der BBodSchV werden die Anforderungen an die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens im Sinne des § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) näher bestimmt und an den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisse angepasst.

In den §§ werden jetzt die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien rechtsverbindlich festgeschrieben. Die typischen Anwendungsbereiche werden um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht erweitert. Diese Regelungen betreffen insbesondere den Garten- Landschafts- und Sportplatzbau.

Um bereits Schäden durch mechanische Einwirkungen bei der Bauausführung zu minimieren, wurden mit der Novellierung der BBodSchV erstmals auch rechtsverbindliche Vorgaben zur Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei größeren Bauvorhaben eingeführt. Damit soll der Bodenschutz bereits in der Planungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsphase sichergestellt werden.  
Die neue BBodSchV regelt somit die Materialverwertung, den physikalischen Bodenschutz, die bodenkundliche Baubegleitung und eine Gefahrenabwehr durch Wind-Erosion.

Für die INTERGREEN-Fachbetriebe sind diese Anforderungen schon immer die Grundlage beim Bau von Rasenspielfeldern; denn der funktionstüchtige Boden ist elementar für eine vitale Rasentragschicht.

 

Quellenhinweise:

„A“ bezeichnet Abfallarten:  Deponie - Recycling - Wiederverwertung.
(Foto: Hilgers Sportplatzbau)
„A“ bezeichnet Abfallarten:
Deponie - Recycling - Wiederverwertung

Im Fokus der BBodSchV stehen Bodenschutz und Bodensanierung.

  • Anforderungen zum Auf- und Einbringen von Materialien
  • Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen
  • Bewertung und Klassifikation der Ersatzbaustoffe
  • Anzeige und Dokumentationspflicht.

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