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41. Report-Ausgabe
Immer diese Fußballtore
Viele Platzwarte kennen das Problem: Außerhalb des Spiel- und Trainingsbetriebs stehen die mobilen Fußballtore überall herum, nur nicht da, wo sie hin sollen. Dies stört zum einem die Pflegearbeiten und zum anderen – und dies kann gravierende Folgen nach sich ziehen – können die Fußballtore ein Problem in der Verkehrssicherungspflicht darstellen.
Fußballtore müssen jederzeit, das heißt während des Trainings, des Spiels und außerhalb des Spiel- und Trainingsbetriebs gegen ein Umkippen gesichert sein.
Anderenfalls, so empfiehlt die Gesetzliche Unfallversicherung müssen „Einrichtungen und Geräte bei akuter Gefahr der Benutzung entzogen“ (GUV-SI 8044, S. 3) werden. Ein ungesichertes Tor, welches von jedermann auf einem Sportplatz benutzt werden kann, stellt eine solche akute Gefahr dar.
Doch wie kann dieses Problem behoben werden?
Eine allgemeingültige für jeden Sportplatz anzuwendende Lösung gibt es nicht, jedoch sollten folgende Maßnahmen mindestens durchgeführt werden:
- Lösungsansätze sind bereits in der Planungsphase zu bedenken. Es muss einen Aufbewahrungsort vorhanden sein, in dem die Tore außerhalb des Spielbetriebs angekettet und ohne Hindernisse hin transportiert werden können.
- Schriftliche Anweisungen zum Umgang mit Ballspieltoren sind mit den Vereinen/Trainern zu schließen. Hier drin sollten Pflichten von Trainern, Vereinen und Nutzern genannt werden. Dazu gehört z.B., dass Tore nie ohne Sicherung zu benutzen sind oder dass sie nach dem Training/Spiel wegzuräumen und zu verschließen sind.
- Geeignete Sicherungen für die Tore müssen Trainern, Vereinen und anderen Nutzern zur Verfügung stehen, so dass die sicherheitstechnischen Anforderungen der Normen eingehalten werden.